
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
VarioDesign GmbH
AGB für Garten- und Landschaftsbau, Ausführung von Arbeiten und Lieferungen Arbeitsfassung, Stand: 29.04.2026
Hinweis: Diese Fassung ist als bereinigte und risikoreduzierte Arbeitsgrundlage formuliert. Sie ersetzt keine abschliessende Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, insbesondere nicht bei grossen Bauprojekten, Konsumentenverträgen oder Verträgen mit SIA-Normen.
0. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile
0.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Planungsleistungen,
Beratungen, Lieferungen und Arbeiten der VarioDesign GmbH im Bereich Garten- und Landschaftsbau,
insbesondere für Neuanlagen, Umgestaltungen, Bauarbeiten, Bepflanzungen, Beläge, Erdarbeiten,
Mauern, Treppen, Entwässerungen, Begrünungen, Unterhaltsarbeiten, Pflegearbeiten sowie
wiederkehrende Serviceleistungen.
Für Unterhaltsarbeiten, Pflegeverträge und wiederkehrende Serviceleistungen gelten diese AGB
ergänzend, soweit im Angebot, Vertrag, Pflegevertrag oder in der Auftragsbestätigung keine besonderen
Regelungen vorgesehen sind.
0.2 Rangordnung der Vertragsbestandteile
Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangordnung:
Individuelle schriftliche Vereinbarungen und Auftragsbestätigungen
Angebot / Offerte und Leistungsverzeichnis
Pläne, Skizzen, Visualisierungen und technische Beilagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anwendbare SIA-Normen, soweit sie ausdrücklich Vertragsbestandteil wurden
Schweizerisches Obligationenrecht und übriges zwingendes Schweizer Recht
SIA-Normen gelten nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden und dem konkreten Vertrag sachlich
entsprechen. Zwingendes Recht bleibt in jedem Fall vorbehalten.
1. Vertragsschluss, Angebote und Grundlagen
1.1 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme, elektronische Bestätigung, Unterzeichnung einer Offerte, mündliche Vereinbarung oder durch entsprechendes Verhalten, insbesondere durch den vereinbarten Beginn der Arbeiten.
1.2 Gültigkeit von Angeboten
Angebote der VarioDesign GmbH bleiben während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum verbindlich, sofern im Angebot keine andere Frist genannt wird. Die Verfügbarkeit von Pflanzen, Baustoffen, Spezialmaterialien und Fremdleistungen bleibt vorbehalten.
Bei erheblichen, nachweisbaren Preisänderungen von Lieferanten oder bei nicht vorhersehbaren Beschaffungsproblemen kann die VarioDesign GmbH vor Ausführung eine Anpassung des Angebots verlangen oder gleichwertige Alternativen vorschlagen.
1.3 Ausschreibung und Leistungsverzeichnis
Bei Ausschreibungen, Leistungsverzeichnissen oder detaillierten Projektgrundlagen erstellt die VarioDesign GmbH ein Angebot auf Basis der vom Kunden gelieferten Unterlagen und Angaben. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit bauseitiger Unterlagen, Pläne, Grenzangaben, Leitungsauskünfte und Bewilligungen liegt beim Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich von der VarioDesign GmbH übernommen wurde.
1.4 Offerten, Planungen und Projektbearbeitung
Einfache Erstofferten sind kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Detaillierte Planungen, Ausführungsvarianten, Visualisierungen, technische Abklärungen, Bau- und Terrainaufnahmen, Berechnungen, Materialabklärungen, aufwendige Projektbearbeitungen sowie mehrfache Überarbeitungen können nach Aufwand verrechnet werden, sofern dies vorgängig mitgeteilt oder vereinbart wurde.
Für solche Leistungen gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein Stundenansatz von CHF 120.00 exkl. MwSt.
Bei Projekten mit einem offerierten Netto-Betrag von mehr als CHF 5’000.00 kann eine Entschädigung für die Offert- und Projektbearbeitung bis maximal 3 % des Netto-Offertbetrages vereinbart werden, wenn kein Auftrag erteilt wird. Eine solche Entschädigung ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer separaten Vereinbarung ausdrücklich erwähnt wurde.
1.5 Pflichten der VarioDesign GmbH
Die VarioDesign GmbH führt die vereinbarten Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Garten- und Landschaftsbaubranche aus. Erkennbare wesentliche Schäden, Risiken oder Unklarheiten an bestehenden
Vegetationsflächen, Pflanzen, Bauteilen, Untergründen, Leitungen oder bauseitigen Vorleistungen werden dem Kunden nach
Möglichkeit rechtzeitig angezeigt.
1.6 Pflichten des Kunden
Der Kunde sorgt rechtzeitig und auf eigene Kosten für: Zugang und Zufahrt zur Baustelle; notwendige Bewilligungen, sofern nicht ausdrücklich durch die VarioDesign GmbH übernommen; richtige Angaben zu Grenzen, Eigentumsverhältnissen, Leitungen und unterirdischen Anlagen; Bereitstellung notwendiger Ausführungsunterlagen; Strom, Wasser, Abwasseranschluss und übliche Baustelleninfrastruktur, soweit erforderlich; Koordination mit Dritten, soweit diese nicht durch die VarioDesign GmbH übernommen wurde. Mehrkosten infolge unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Angaben des Kunden werden
zusätzlich verrechnet.
2. Preise, Vergütung und Zusatzleistungen
2.1 Preisangaben
Die Preise richten sich nach dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
Die Mehrwertsteuer wird im Angebot und in der Rechnung offen ausgewiesen. Bei Privatkunden gilt ein
Preis ohne klare gegenteilige Angabe als Endpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.2 Preisstand, Treibstoff-, Energie-, Transport- und Lieferkostenschwankungen
Die in Angeboten, Einheitspreisen, Pauschalpreisen und Preislisten enthaltenen Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Material-, Treibstoff-, Energie-, Transport-, Entsorgungs-, Lieferanten- und Beschaffungskosten.
Erhöhen oder senken sich diese Kosten zwischen Angebotserstellung und Ausführung um mehr als 5 % gegenüber dem bei Angebotserstellung massgebenden Preisstand, ist die VarioDesign GmbH berechtigt, die davon betroffenen Leistungen angemessen anzupassen. Die Anpassung gilt auch dann, wenn die betroffenen Kostenbestandteile bereits in Einheitspreisen,
Pauschalpositionen oder Gesamtpreisen eingerechnet sind, insbesondere bei Positionen mit Anteilen für Fahrzeuge, Maschinen, Bagger, Lieferwagen, Transporte, Beton, Materiallieferungen, Entsorgung, Deponiefahrten oder Baustellenlogistik.
Eine Anpassung erfolgt nur für tatsächlich betroffene Kostenbestandteile und höchstens im Umfang der nachweisbaren Mehr- oder Minderkosten. Als Nachweis gelten insbesondere Lieferantenmitteilungen, Preislisten, Transportzuschläge, Energiezuschläge, Entsorgungszuschläge, Treibstoffbelege, betriebsinterne Kalkulationsgrundlagen oder geeignete branchenübliche Referenzwerte. Lieferantenbedingte Zuschläge, insbesondere Transport-, Energie-, Material-, Beton-, Entsorgungs- oder Deponiezuschläge, können der Kundschaft weiterverrechnet werden, soweit sie das betreffende Projekt
betreffen und bei Angebotserstellung noch nicht bekannt oder nicht in dieser Höhe kalkulierbar waren. Bereits vollständig ausgeführte Leistungen bleiben von einer nachträglichen Anpassung ausgeschlossen. Die VarioDesign GmbH informiert die Kundschaft nach Möglichkeit vor Ausführung der betroffenen Leistungen über wesentliche Kostenanpassungen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
2.3 Vergütungsarten
Es können insbesondere folgende Vergütungsarten vereinbart werden: Einheitspreis Preis pro Einheit, Stück, Fläche, Länge, Volumen oder vergleichbarer Masseinheit. Pauschalpreis / Globalpreis Fest vereinbarter Preis für klar definierte Leistungen oder Werkteile. Richtpreis / Kostenschätzung Unverbindliche Kostenschätzung auf Grundlage der bekannten Umstände. Erkennt die VarioDesign GmbH während der Ausführung eine wesentliche Überschreitung, informiert sie den Kunden nach
Möglichkeit rechtzeitig. Regiepreis Abrechnung nach effektivem Aufwand für Arbeit, Maschinen, Material, Transporte, Entsorgung, Gebühren und Fremdleistungen. Option / Variante Zusätzliche oder alternative Leistung, die nur geschuldet ist, wenn sie ausdrücklich bestellt wird.
2.4 Regiearbeiten
Arbeiten, deren Zeit-, Material- oder Maschinenaufwand im Voraus nicht zuverlässig bestimmbar ist, können in Regie ausgeführt werden. Dazu gehören insbesondere Erdarbeiten, Rückbau, Sanierungen, Umänderungen, Arbeiten an bestehenden Anlagen, Anpassungen an unklare Untergründe sowie Zusatz- und Kleinaufträge. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten für Regiearbeiten folgende Grundsätze: Arbeitszeit, Reisezeit, Weg, Transporte, Maschinen, Geräte, Material, Entsorgung, Gebühren und Fremdleistungen werden nach Aufwand verrechnet. Die Benützung üblicher Handwerkzeuge ist in den Lohnansätzen enthalten. Maschinen, Spezialgeräte und Fahrzeuge werden separat verrechnet. Materialpreise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager, Magazin, Lieferwerk oder Lieferant zuzüglich Aufwand für Beschaffung, Transport, Auflad, Ablad und Handling. Gebühren für öffentlichen oder privaten Grund, Deponien, Ablagerungen, Installationen, Signalisationen,
Beleuchtungen, Absperrungen, Wasserbezug oder ähnliche Aufwendungen werden separat verrechnet. Rapporte und Lieferscheine werden periodisch oder spätestens mit der Rechnung zur Verfügung gestellt.
2.5 Bauseits gelieferte Materialien
Werden Materialien, Pflanzen, Bauteile oder Geräte durch den Kunden geliefert, haftet die VarioDesign GmbH nicht für deren Qualität, Eignung, Zulassung, Lieferverzug oder Mängel, sofern diese nicht durch die VarioDesign GmbH verursacht wurden.
Mehraufwand für Prüfung, Anpassung, Sortierung, Zwischenlagerung, Handling oder erschwerte Verarbeitung bauseits gelieferter Materialien wird nach Aufwand verrechnet.
2.6 Bestellungsänderungen und Zusatzarbeiten
Der Kunde kann Änderungen, Mehr- oder Minderleistungen verlangen, sofern dadurch der Gesamtcharakter des Werkes nicht wesentlich verändert wird und die Änderung technisch, terminlich und betrieblich zumutbar ist. Änderungen und Zusatzarbeiten sind nach Möglichkeit vor Ausführung in Textform zu bestätigen. Die Vergütung erfolgt nach vereinbarten Preisen oder, falls keine Preise vereinbart wurden, nach Aufwand. Werden bereits bestellte, vorbereitete oder begonnene Leistungen infolge einer Bestellungsänderung nicht mehr benötigt, sind die bis dahin entstandenen Aufwendungen, Dispositionen, Materialbestellungen, Fremdkosten und allfällige Rücknahme- oder Stornokosten zu vergüten. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen, wenn Bestellungsänderungen, fehlende Entscheide, Witterung, Lieferverzögerungen oder bauseitige Umstände den Ablauf beeinflussen.
3. Ausführung der Arbeiten
3.1 Termine und Fristen
Ausführungstermine gelten als Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Fixtermine vereinbart wurden.
Terminverschiebungen infolge Witterung, Frost, Hitze, Nässe, Lieferverzögerungen, behördlichen Auflagen, fehlenden Bewilligungen, bauseitigen Verzögerungen, Bestellungsänderungen, unvorhersehbaren Untergrundverhältnissen oder höherer Gewalt berechtigen zu einer angemessenen Anpassung der Termine.
3.2 Schutz- und Fürsorgemassnahmen
Die VarioDesign GmbH trifft während der Ausführung die gesetzlich vorgeschriebenen und nach fachlicher Erfahrung gebotenen Vorkehrungen zum Schutz von Personen, Sachen, bestehenden Bauteilen und Vegetation, soweit dies im Rahmen der vereinbarten Arbeiten möglich und zumutbar ist.
3.3 Absteckung, Grenzen und Leitungen
Der Kunde ist verantwortlich für die richtige Angabe und Markierung von Grundstücksgrenzen, Grenzabständen, Höhen, Hauptachsen, Nivellierungspunkten sowie unterirdischen Leitungen und Anlagen, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von der VarioDesign GmbH übernommen wurden. Für Schäden an nicht bekannten, nicht richtig angegebenen oder nicht fachgerecht markierten Leitungen und Anlagen haftet die VarioDesign GmbH nur bei eigenem Verschulden.
3.4 Bauplatz, Zufahrt und Lagerplätze
Der Kunde stellt die für die Ausführung notwendigen Zugänge, Zufahrten, Lagerplätze und Benützungsrechte unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Aushub-, Rückbau- und Abbruchmaterial bleibt Eigentum des Kunden. Wird der Abtransport oder die Entsorgung durch die VarioDesign GmbH vereinbart, wird der entsprechende Aufwand verrechnet. Mit der Übergabe an eine Deponie, Sammelstelle oder Entsorgungsstelle geht das Material ohne Entschädigung an diese Stelle beziehungsweise an den Entsorgungskreislauf über.
3.5 Energie, Wasser und Abwasser
Der Kunde stellt die für die Ausführung erforderlichen Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Fehlen geeignete Anschlüsse, werden Ersatzlösungen und dadurch entstehende Mehrkosten separat verrechnet.
3.6 Baustoffe, Pflanzen und Naturprodukte
Baustoffe, Pflanzen und Naturprodukte werden in handelsüblicher, geeigneter Qualität geliefert, sofern keine besondere Qualität vereinbart wurde. Bei Natursteinen, Holz, Pflanzen, Erden, Substraten, Kies, Splitt, Belägen und anderen Naturprodukten sind Farb-, Struktur-, Form-, Wuchs-, Grössen- und Oberflächenabweichungen naturbedingt und stellen
keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich und technisch zumutbar sind. Schreibt der Kunde bestimmte Materialien, Fabrikate, Lieferanten, Pflanzen oder Ausführungsarten vor und erkennt die VarioDesign GmbH Risiken bezüglich Eignung oder Qualität, wird der Kunde nach Möglichkeit darauf hingewiesen. Besteht der Kunde trotz Hinweis auf der Ausführung, haftet die
VarioDesign GmbH nicht für daraus entstehende Nachteile, soweit gesetzlich zulässig.
3.7 Muster
Muster von Baustoffen oder Materialien werden auf Wunsch des Kunden bereitgestellt, soweit dies möglich ist. Übersteigt der Aufwand das übliche Mass, können Muster, Transport, Beratung und Bemusterung nach Aufwand verrechnet werden.
3.8 Unterakkordanten und Dritte Die VarioDesign GmbH ist berechtigt, geeignete Unterakkordanten, Lieferanten und Spezialisten beizuziehen. Gegenüber dem Kunden bleibt die VarioDesign GmbH für die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Koordination der beigezogenen Dritten verantwortlich, soweit diese als Hilfspersonen der VarioDesign GmbH tätig werden.
4. Rechnungsstellung und Zahlung
4.1 Akonto- und Teilzahlungen
Die VarioDesign GmbH ist berechtigt, Akonto- und Teilzahlungen zu verlangen, insbesondere für bereits erbrachte Leistungen, Materialbestellungen, Pflanzen, Spezialanfertigungen, Fremdleistungen, Maschinenaufwand und laufende Projektkosten.
Bei grösseren Projekten können Zahlungspläne, Anzahlungen oder Teilzahlungen im Angebot oder Vertrag festgelegt werden.
4.2 Zahlungsfrist
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Skonti, Rabatte oder Rückbehalte gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4.3 Rückbehalte
Ein Rückbehalt ist nur zulässig, wenn er individuell vereinbart wurde oder wenn eine ausdrücklich vereinbarte Norm dies vorsieht. Ohne besondere Vereinbarung berechtigen behauptete Mängel nicht dazu, die gesamte Rechnung zurückzubehalten. Zurückbehalten werden darf höchstens ein angemessener Betrag, der in einem sachlichen Verhältnis zum geltend gemachten Mangel steht.
4.4 Schlussrechnung
Die Schlussrechnung enthält die erbrachten Leistungen, Lieferungen, Regiearbeiten, Zusatzarbeiten, Fremdleistungen sowie bereits geleistete Zahlungen. Einwendungen gegen die Schlussrechnung sind innert 10 Tagen nach Erhalt in Textform und mit kurzer Begründung mitzuteilen. Unbestrittene Rechnungsbeträge bleiben fristgerecht zahlbar.
4.5 Zahlungsverzug, Mahngebühren und Betreibung
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann die VarioDesign GmbH Verzugszins nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Für die zweite Mahnung kann eine Mahngebühr von CHF 20.00, für die dritte Mahnung beziehungsweise letzte Zahlungsaufforderung eine Mahngebühr von CHF 30.00 verrechnet werden, sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.
Betreibungskosten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind vom Gläubiger vorzuschiessen und können bei Zahlung durch den Schuldner vorab erhoben werden. Bei Zahlungsverzug ist die VarioDesign GmbH berechtigt, weitere Arbeiten nach vorgängiger Mitteilung bis zur Zahlung fälliger Beträge zu unterbrechen. Daraus entstehende Verzögerungen und Mehrkosten gehen zulasten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
4.6 Sonderwünsche bei der Rechnungsstellung
Sonderwünsche bei der Rechnungsstellung, insbesondere nachträgliche Aufteilungen, Umstrukturierungen, separate Rechnungsempfänger, steuerlich motivierte Aufteilungen oder besondere Auswertungen, werden nach Aufwand verrechnet, sofern sie über die übliche Rechnungsstellung hinausgehen. Es gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein Stundenansatz von CHF 120.00 exkl. MwSt.
5. Abnahme, Mängel und Verjährung
5.1 Abnahme
Nach Fertigstellung zeigt die VarioDesign GmbH dem Kunden die Abnahmebereitschaft an. Die Parteien führen nach Möglichkeit eine gemeinsame Abnahme durch. Wird keine gemeinsame Abnahme verlangt, verweigert oder verzögert der Kunde die Mitwirkung ohne sachlichen Grund oder nimmt der Kunde das Werk in Gebrauch, gilt das Werk als abgenommen, soweit keine wesentlichen Mängel entgegenstehen. Mit der Abnahme geht das Werk in die Obhut des Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde insbesondere die Verantwortung für Nutzung, Pflege, Wässerung, Schutz, Reinigung und Unterhalt,
soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5.2 Bepflanzungen, Rasen und Wiesenflächen
Bepflanzungen, Rasen- und Wiesenflächen können als separate Werkteile abgenommen werden. Die Abnahme von Bepflanzungen erfolgt nach Ausführung der Pflanzarbeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rasen- und Wiesenflächen gelten spätestens nach dem ersten Schnitt oder bei früherer Nutzung als abgenommen. Eine Anwuchs- oder Entwicklungsgarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn die VarioDesign GmbH während der massgebenden Anwuchsphase ausdrücklich mit der Pflege, Bewässerung und Unterhaltung beauftragt wurde. Gesetzliche Mängelrechte wegen mangelhafter Lieferung oder unsachgemässer Pflanzung bleiben vorbehalten.
5.3 Prüfung und Mängelrüge
Der Kunde prüft das Werk nach Ablieferung beziehungsweise Abnahme innert angemessener Frist und teilt allfällige Mängel in Textform mit. Bei unbeweglichen Werken und bei beweglichen Werken, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert werden, beträgt die gesetzliche Mindestfrist für die Mängelrüge 60 Tage ab Ablieferung beziehungsweise ab Entdeckung des Mangels. Eine kürzere Frist gilt nicht. Bei reinen Lieferungen oder nicht integrierten beweglichen Sachen sind offensichtliche Mängel nach Erhalt und versteckte Mängel nach Entdeckung so rasch wie möglich mitzuteilen, soweit keine
zwingenden längeren Fristen gelten. Mängelrügen müssen den Mangel so beschreiben, dass eine Prüfung möglich ist. Der Kunde hat zumutbare Massnahmen zur Schadenminderung zu treffen.
5.4 Mängelbehebung
Liegt ein von der VarioDesign GmbH zu vertretender Mangel vor, ist der VarioDesign GmbH zuerst Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung innert angemessener Frist zu geben, sofern dies zumutbar ist. Ohne vorgängige Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung durch die VarioDesign GmbH dürfen Drittunternehmen nur beigezogen werden, wenn Gefahr im Verzug besteht, eine dringende Schadenminderung erforderlich ist oder die VarioDesign GmbH die Nachbesserung berechtigt
verweigert oder trotz angemessener Frist nicht vornimmt.
5.5 Haftungsausschlüsse bei Pflanzen, Natur und bauseitigen Umständen
Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden und Mängel, soweit sie nicht durch die VarioDesign GmbH verursacht wurden, insbesondere: Schäden durch Frost, Hagel, Sturm, Starkregen, Trockenheit, Hitze, Überschwemmung oder andere Elementarereignisse; Schäden durch ungenügende Bewässerung, falsche Pflege, fehlenden Unterhalt oder unsachgemässe Nutzung nach Abnahme; Schäden durch Drittpersonen, Tiere, Fahrzeuge, Streusalz, Chemikalien oder mechanische Einwirkungen; Schädlings- oder Krankheitsbefall bei Pflanzen, soweit dieser nicht auf eine mangelhafte Lieferung oder unsachgemässe Ausführung zurückzuführen ist; Setzungen bei Aufschüttungen, Untergründen oder Vorleistungen, die nicht oder nur teilweise durch die VarioDesign GmbH ausgeführt wurden; Schäden durch belastete, ungeeignete oder bauseits gelieferte Böden, Substrate, Pflanzen, Materialien oder Bauteile; Nachteile aus Anordnungen des Kunden, auf deren Risiken die VarioDesign GmbH nach Möglichkeit hingewiesen hat.
5.6 Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern nicht eine ausdrücklich vereinbarte und zulässige Norm oder individuelle Vereinbarung etwas anderes vorsieht. Für unbewegliche Werke gelten die gesetzlichen Fristen des Werkvertragsrechts. Zwingende gesetzliche Mindestfristen bleiben vorbehalten und können durch diese AGB nicht verkürzt werden.
6. Haftung
6.1 Grundsatz
Die VarioDesign GmbH haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen der nachfolgenden Einschränkungen.
6.2 Keine Haftungsbeschränkung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden
Für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden wird die Haftung nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
6.3 Beschränkung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die VarioDesign GmbH, soweit gesetzlich zulässig, nur für direkte und vorhersehbare Schäden. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Produktionsausfall oder reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe der jeweiligen Vertragssumme begrenzt.
6.4 Hilfspersonen und Unterakkordanten
Für beigezogene Hilfspersonen, Unterakkordanten und Lieferanten haftet die VarioDesign GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für sorgfältige Auswahl, Instruktion und Koordination. Zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
7. Vorzeitige Beendigung und Rücktritt
7.1 Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann vor Vollendung des Werkes vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er der VarioDesign GmbH die bereits geleistete Arbeit, bestellte oder beschaffte Materialien, Fremdkosten, Dispositionen, Stornokosten sowie den aus der Vertragsauflösung entstehenden Schaden zu ersetzen, soweit gesetzlich vorgesehen. Bereits ausgeführte oder begonnene Positionen werden nach effektivem Aufwand, nach vertraglichen Einheitspreisen oder nach angemessener Bewertung abgerechnet.
7.2 Rücktritt oder Arbeitsunterbruch durch die VarioDesign GmbH
Die VarioDesign GmbH kann Arbeiten unterbrechen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht leistet, notwendige Mitwirkungshandlungen verweigert oder die Ausführung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar wird, die nicht von der VarioDesign GmbH zu vertreten sind. Bei Lieferausfällen, höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Verboten oder nicht mehr verfügbarer Ware ist die VarioDesign GmbH berechtigt, gleichwertige Alternativen vorzuschlagen oder vom betroffenen Leistungsteil zurückzutreten.
8. Fotos, Referenzen und Baustellenschilder
8.1 Projektfotos und Referenzen
Die VarioDesign GmbH darf das ausgeführte Projekt zu Dokumentations- und Referenzzwecken fotografieren und veröffentlichen, sofern keine Personen erkennbar sind, keine privaten oder sicherheitsrelevanten Informationen veröffentlicht werden und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Hausnummern, Autokennzeichen, Personen, Namensschilder und andere identifizierende Angaben werden nach Möglichkeit entfernt, unkenntlich gemacht oder nicht veröffentlicht. Der Kunde kann der Veröffentlichung aus berechtigten Gründen jederzeit in Textform widersprechen.
Bereits gedruckte Unterlagen bleiben hiervon unberührt, soweit ein Rückruf unverhältnismässig wäre.
8.2 Personenfotos
Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, werden nur mit separater Zustimmung der betroffenen Personen veröffentlicht.
8.3 Baustellenschild/Firmenschild
Die VarioDesign GmbH darf ein angemessenes Baustellen- oder Firmenschild nur mit Zustimmung des Kunden aufstellen. Das Schild bleibt Eigentum der VarioDesign GmbH und wird spätestens drei Monate nach Projektabschluss entfernt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auf Wunsch des Kunden wird das Schild früher entfernt, sofern keine überwiegenden berechtigten
Interessen entgegenstehen.
9. Datenschutz
Die VarioDesign GmbH bearbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur soweit dies für Angebot, Vertragserfüllung, Rechnungsstellung, Kommunikation, Dokumentation, Gewährleistung, Inkasso, gesetzliche Pflichten oder berechtigte betriebliche Interessen erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung notwendig ist, insbesondere an Lieferanten, Unterakkordanten, Transport- und Entsorgungsunternehmen, Versicherungen, Treuhand, Inkasso- oder Rechtsdienstleister, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt
10.2 Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht.
10.3 Gerichtsstand
Für Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz der VarioDesign GmbH in Dottikon AG.
Für Privatkunden und Konsumenten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände vorbehalten. Insbesondere kann durch diese AGB kein gesetzlich geschützter Konsumentengerichtsstand im Voraus wegbedungen werden.
VarioDesign GmbH
Bahnhofstrasse 65
5605 Dottikon AG
variodesign@sunrise.ch | +41 76 566 25 72
